Die Kirchengemeinderäte in der Nordkirche der jeweiligen Kirchengemeinde werden neu gewählt.
Am 27.11.2022 dürfen alle Gemeindemitglieder unserer Kirchengemeinde St. Laurentii, die mindestens 14 Jahre alt sind, wählen.
Alle Mitglieder der Kirchengemeinde St. Laurentii, die mindestens 18 Jahre alt sind, dürfen sich zur Wahl in den Kirchengemeinderat aufstellen lassen.
Der Kirchengemeinderat (KGR) trägt die Verantwortung für die Kirchengemeinde. Er besteht aus 6 Mitgliedern, einschl. Pastor/in.
Die Arbeit ist sehr vielfältig:
Der KGR vertritt die Kirche in der Öffentlichkeit, organisiert die Gestaltung der Gottesdienst, fördert Gemeindeaktivitäten und das kulturelle Angebot vor Ort, sorgt für die Mitwirkung an Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit, bietet Angebote für Senioren, verantwortet die Finanzen, verwaltet kirchliche Grundstücke und Gebäude und trifft Personalentscheidungen.